Energetische Ist-Bilanz

Update - Letzter Stand

Antrag für die Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2021

Die Gemeindevertretung möge beschließen, das die Verwaltung für das Jahr 2020 eine energetische Ist-Bilanz für Gebäude und Güter der Gemeindeverwaltung Ranstadt erstellt. Diese Bilanz sollte alle kommunalen Einrichtungen erfassen.

Gebäude: Rathaus, Bürgerhäuser, Kitas, Bauhof, Feuerwehrhäuser, Kläranlage etc. umfassen.

Strom: Stromverbrauch in 2020 / Energielieferant? / Anteil Ökostrom? / Photovoltaik: Eigenverbrauch & Einspeisung / Durchgeführte Energiesparmaßnahmen wie LED-Beleuchtung / bereits geplante Maßnahmen, z.B. Photovoltaik auf Bestand und Neubau (z.B. Feuerwehrhaus Omo / Brandschutz & Bürgerzentrum)?

Heizung: welche Heizung / wie alt / Verbrauch in 2020 / bereits geplante Maßnahmen?

Wärmedämmung: Status Wände / Fenster / Dach / bereits geplante Maßnahmen?

Fahrzeuge: Dienstfahrzeuge Verwaltung, Bauhof, etc.
- Art des Fahrzeuges
- Antrieb
- Jahreskilometer 2020

Begründung

Nach dem Pariser Klimaabkommen - das auch die Grundlage deutscher Gesetzes bildet - soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Klimaschutz höchstrichterlich bestätigt

Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat sich in einem Beschluss vom 24. März 2021 im Zusammenhang mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz mit dem Thema Klima- und Umwelt befasst und weitreichend geurteilt.

Das Verfassungsgericht fordert, frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion. Damit verbinden die Richter Entwicklungsdruck und Planungssicherheit.

In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, "unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde". Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter.

Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: "Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.
"Mit den natürlichen Lebensgrundlagen müsse sorgsam umgegangen werden, mahnten die Richter. Und sie müssten der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, "dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten".

Die Aufgabenstellung Emissionen JETZT SPÜRBAR ZU REDUZIEREN trifft nicht nur die Bundesebene. Die vollziehende Gewalt umfasst Regierungen und Verwaltung auch auf der Landes-, Kreis- und kommunalen Ebene. Damit sind auch wir betroffen und zum Handeln aufgefordert.

Die öffentliche Hand muss vorangehen

Natürlich sind Maßnahmen in vielen Bereichen notwendig: Industrie und Gewerbe, Verkehr, Energiegewinnung, Wohnungsbau, Heizen, Dämmen,…

Mit gutem Beispiel muss die öffentliche Hand vorausgehen, damit andere dem Weg folgen.

Erfassung Ist-Situation ist die Grundlage

Wie in jedem Managementprozess ist die Erfassung des Ist-Zustandes wichtig.
In späteren Schritten können aus der Differenz zum Soll Maßnahmen in definierten Zeiträumen geplant und regelmäßig der Fortschritt überprüft werden.