Gebäudemodernisierungsgesetz

Was wurde "verkündet"?

In einer Pressekonferenz am 24.02.26 erklärte die schwarz-rote Koalition wie sie das von der Ampelregierung verschärfte Gebäudeenergiegesetzt (GEG) („Heizungsgesetz“) abschaffen und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen will. 

Die zentrale Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird aufgehoben. Stattdessen soll ab 2028 eine Grüngasquote eingeführt werden, die zunächst bei einem Prozent liegt. Neu installierte Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen Bioanteil von zehn Prozent aufweisen, was als „Biotreppe“ bezeichnet wird. Bis 2040 soll dieser Anteil in drei nicht näher spezifizierten Schritten weiter steigen.
Die Förderung klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen bleibt bis mindestens 2029 bestehen.

„Der Heizungskeller wird wieder zur Privatsache“, betonte Spahn auf der Pressekonferenz. In einer schriftliche Stellungnahme der Bundeswirtschaftsministerin heißt es „Wir haben Wort gehalten“, und „Für alle Eigentümer gilt künftig: freie Heizungswahl – vom Einfamilienhaus auf dem Land bis zur Mietwohnung in der Stadt. Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote.“
Lob kommt sofort von der Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Verbandschef Timm Kehler sagte „Die Menschen wollen Wahlfreiheit statt Vorschriften“. Sein Verband hatte das gefordert, was die Koalition jetzt plant: eine Quote für grüne Gase. Damit werde Gas „Schritt für Schritt sauberer“, so Kehler.

Jede Menge kritischer Stimmen von Fachleuten

Brigitte Knopf, Gründerin der Denkfabrik Zukunft Klima-Sozial und ehemaliges Mitglied im Expertenrat für Klimafragen: Die neuen Regeln würden zur „Kostenfalle“ für Verbraucher, denn biogene Kraftstoffe seien „knapp und teuer“. Gerade Mieter seien „nicht ausreichend geschützt, denn sie haben keinen Einfluss auf die Heizungsart ihrer Wohnung.“ Die Lücke zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor werde zudem „noch größer“.

Prof. Dr. Jan Rosenow, Professor für Energiepolitik an der University of Oxford:
„Eine pauschale Grüngasquote scheint auf den ersten Blick klimapolitisch attraktiv, stößt aber schnell an Mengen- und Kostengrenzen. Nachhaltig verfügbares Biomethan ist knapp und sollte dort eingesetzt werden, wo es kaum Alternativen gibt – etwa in bestimmten Industrieprozessen.“

Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln:
Für ihn ist die geplante Quote „ein Kostentreiber mit unklarer Wirkung“.
Die gesamtwirtschaftlichen Nachteile würden überwiegen, unabhängig von ihrer Ausgestaltung. Auch er wies auf die besonderen Schwierigkeiten für Mieter und einkommensschwache Haushalte ohne Umstiegsmöglichkeit hin. Die Quote suggeriere ein „Weiter-so“ mit Gasheizungen und schaffe dadurch Fehlanreize beim Heizungseinbau. „Die Gaspreise für Haushalte würden nach unseren Berechnungen durch eine Grüngasquote bis 2030 bereits um neun Prozent steigen – zusätzlich zu den ohnehin steigenden CO₂-Kosten sowie voraussichtlich steigenden Netzentgelten.“

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
„Entscheidend wird die Frage sein, wie die Verfügbarkeit entsprechend der Biotreppe für neue Gasheizungen darüber hinaus gesteigert werden kann.“ Hier bleibe die Koalition eine Antwort schuldig. „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen. So droht eine Grüngasquote zur Mogelpackung zu werden, die Verbraucher erst in trügerischer Sicherheit wiegt und sie dann teuer zu stehen kommt.“

Martin Sabel, Geschäftsführer des Wärmepumpenverbands BWP, deutete eine mögliche Klage gegen die Neuregelung an. „Laut verschiedener Rechtsgutachten muss das Gebäudemodernisierungsgesetz eine hinsichtlich Klimaschutz und Erneuerbarer-Wärme-Ausbau genauso hohe Wirksamkeit entfalten wie sein Vorgänger“, sagte Sabel. Was die Förderung des Heizungstauschs betreffe, müsse „schnell klargestellt werden, dass die bewährte Fördersystematik und das Förderniveau erhalten bleiben“.

Es sind jetzt zunächst nur Eckpunkte verkündet worden. Viele ist noch offen. Der Gesetzentwurf soll bis Ostern im Kabinett beschlossen und bis zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. 
Trotzdem scheint schon jetzt klar: Die schwarz-rote Koalition bleibt ihren Leitlinien treu:
Wichtige Zukunftsentscheidungen werden einfach NICHT getroffen. Probleme werden in die Zukunft verschoben. Wie bei Rente und Krankenversicherung so auch beim Klimaschutz.

Vorsicht Falle!

Abseits der Parteipolitik kann man jedem Bürger beim Thema heizen nur raten:
Tappt nicht in die jetzt aufgestellte Fallgrube!
Und zwar in erster Linie aus wirtschaftlichen Gründen.

- Fossile Brennstoffe werden teurer und müssen nach wie vor unter zunehmend unsicheren Verhältnissen importiert werden.

- Biobrennstoffe sind noch teurer und stehen auf absehbare Zeit, selbst bei den jetzt geforderten relativ geringen Quoten, nicht ausreichend zur Verfügung und würden dann für die dringend erforderliche industrielle Verwendung fehlen.

- Ein weiteres Verfehlen der Vorgaben zur CO2-Reduktion im Gebäudesektor wird zu einer stärkeren Erhöhung des CO2-Preises führen müssen, was die Kosten weiter treiben wird.